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Autor Thema: Wer zahlt den Schlüsseldienst bei d...281  (Gelesen 1607 mal)
writzweber87
Illuminat
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Beiträge: 629


« am: Mai 30, 2022, 07:27:52 »

Wenn Sie die Räumlichkeiten mieten, können Sie die Regeln zur Haftungsverteilung im Vertrag unterschreiben. Wenn Sie dies nicht getan haben, gilt die Aufgabenteilung. Demnach ist die Reparatur der Türen Sache des Mieters. In meinem Fall habe ich mich bei ihnen https://schluesseldienst-ebikon.ch/ beworben.
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